Begriffschaos ade, wir klären dich auf – von A bis Z

Branchenjargon ist nicht dein Ding? Unser Glossar klärt dich auf!

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Instrument, welches im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) wirkt. Sie sorgt dafür, dass Menschen aus kreativen Berufen, deren Einkommen mitunter stark schwanken können, einen ähnlichen Sozialversicherungsschutz genießen wie reguläre Arbeitnehmer. Sie bietet ihnen Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung. Eine Unfallversicherung ist allerdings nicht inbegriffen.

Wie funktioniert die Künstlersozialkasse?

Durch die Künstlersozialkasse bekommen auch Menschen einen geregelten Zugang zu Sozialleistungen, die in eigenschöpferischer Weise kreativ arbeiten und deshalb oftmals mit schwankendem Einkommen zurechtkommen müssen. Ihnen steht dank der KSK der komplette gesetzliche Leistungskatalog zu. Dafür müssen sie lediglich einen Abgabesatz von 50 % selbst erbringen

Der übrige Beitragsanteil teilt sich folgendermaßen auf:

  • Zuschuss des Bundes (20 %)

  • Sozialabgaben von Unternehmen, welche Kunst und Publizistik verbreiten bzw. verwerten (30 %)

Die KSK übernimmt die Koordinierung dieser Zahlungen, teil den jeweiligen Beitragszuschuss zu und kann so gesehen auch als Ausgleichsvereinigung bezeichnet werden.

Der Künstlersozialabgabesatz liegt also lediglich bei 50 % und ist somit einkommensabhängig. Fixe Prämien gibt es im Gegensatz zu anderen Versicherungen nicht.

Welche Aufgaben übernimmt die Künstlersozialkasse?

Die Aufgaben der KSK teilen sich im Grund auf die folgenden zwei Bereiche auf:

  • Prüfung: Die Künstlersozialkasse ist zuständig für die Überprüfung der Zugehörigkeit von Künstlern und Publizisten zum Kreis der versicherungspflichtigen Personen. Sie stellt also fest, wer überhaupt dafür infrage kommt, ihre Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ist dieser Prozess abgeschlossen, legt die KSK Beginn, Umfang und (falls nötig) Ende der Versicherungspflicht fest.

  • Einzug: Die Künstlersozialkasse ist dazu berechtigt, die jeweiligen Beiträge einzuheben. Dazu gehören der Anteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der entsprechenden Unternehmen und der Zuschuss des Bundes.

Achtung: Keine Durchführung durch die KSK

Die Künstlersozialkasse ist lediglich dafür da, betroffene Künstler und Publizisten bei den Kranken- und Pflegekassen anzumelden und die offenen Beiträge an die jeweils zuständigen Stellen weiterzuleiten. Für das Erbringen von Versicherungsleistungen sind jedoch ausschließlich die jeweiligen Träger zuständig.

Wer hat Anspruch auf die Leistungen der Künstlersozialkasse?

Um die Leistungen der KSK in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Punkte erfüllt werden. Geregelt sind diese in § 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Grundvoraussetzung ist, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig ausgeübt wird. Und das nicht nur vorübergehend. 

Wer Künstler oder Publizist ist, ist ebenfalls genau festgelegt:

  • Künstler: Jemand, der Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Darunter fällt auch der Beruf des Models.

  • Publizist: Jemand, der als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise tätig ist. Auch Lehrende der Publizistik haben Anspruch.

Die KSK überprüft mittels Fragebogen und einzureichender Nachweise, ob eine Person für den Bezug ihrer Leistungen infrage kommt.

Bist du unsicher, ob auch du dich an die Künstlersozialkasse wenden kannst, dann hast du mit Jobwork die passende Anlaufstelle gefunden. Wir versorgen dich hier mit allen Infos rund um dieses spezielle Thema.

FAQ

Nein, die Künstlersozialkasse ist keine eigenständige Versicherung. Sie koordiniert lediglich die Abführung der Beiträge ihrer Mitglieder zu einer gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung bzw. zu einer Krankenversicherung freier Wahl.