Begriffschaos ade, wir klären dich auf – von A bis Z
Branchenjargon ist nicht dein Ding? Unser Glossar klärt dich auf!
Ein Exklusivvertrag regelt, wie jeder andere Vertrag auch, die Zusammenarbeit zwischen zwei (oder mehreren) Vertragsparteien. In der Modewelt garantiert das Model durch den Abschluss eines derartigen Vertrages, dass es für die Dauer eines genau festgelegten Zeitraums lediglich einem einzigen Vertragspartner zur Verfügung steht.
Unternehmen haben in der Regel deshalb ein großes Interesse an Exklusivverträgen, weil sie dadurch das Model für die Konkurrenz unzugänglich machen. Der hohe Wiedererkennungswert des Werbegesichts dient einzig der Promotion der eigenen Marke. Aus vermarktungstechnischer Sicht ein äußerst wünschenswertes Szenario.
Üblicherweise sind Werbekampagnen für einen ganz bestimmten Zeitraum konzipiert. Hat sich das Model mittels Exklusivvertrag exakt für jene Zeitspanne an den Kunden gebunden, ist von der sogenannten Kampagnen-Exklusivität die Rede.
Modelverträge regeln die Zusammenarbeit eines Models mit einem jeweiligen Vertragspartner. Was Exklusivverträge betrifft, handelt es sich bei diesem Partner entweder direkt um einen Kunden oder um eine vermittelnde Modelagentur.
Model & Kunde: Will ein Kunde ein Werbegesicht ganz für sich alleine und für seine Marke gewinnen, bietet er dem Model einen Exklusivvertrag an. Während dessen Dauer kann das Model keine Werbung für andere Marken machen. Der Wiedererkennungswert mit der Brand des Kunden steigt enorm. Alle relevanten Fragen werden – ohne Vermittler – zwischen Model und Kunde geklärt.
Model & Modelagentur: Nach deutschem Recht ist der Abschluss eines derartigen Exklusivvertrags eigentlich unzulässig. Legal wäre es nur, wenn die Agentur dem Model für die Laufzeit des Vertrags eine fixe Geldsumme garantieren könnte – also ein monatliches Gehalt. In der Praxis ist das aber nicht durchführbar.
Leider bieten viele Agenturen (vor allem jungen) Models weiterhin diese Einheitslösungen an, um als sogenannte Mutteragentur agieren zu können. Zwar ist dieses Vorgehen auch Sicht des Models durchaus nachvollziehbar. Lässt sich ein Model nämlich von mehreren Agenturen vertreten, wählt der Kunde immer den Anbieter mit dem besten Preis. So bleibt dem Model unterm Strich weniger Geld übrig. Ein Vertrag zur dezidierten exklusiven Vertretung durch eine einzige Agentur ist jedoch rechtswidrig. Allerdings zwingt niemand ein Model dazu, von sich aus Verträge mit mehr als einer Agentur abzuschließen. Fühlt es sich bei einem Vertragspartner gut aufgehoben, kann es von sich aus ohne Probleme exklusiv nur mit diesem zusammenarbeiten.
Sich als junges Model in der Modelszene zurechtzufinden, ist gar nicht so einfach. Die Entscheidung für oder gegen einen Exklusivvertrag kann große Auswirkungen auf den Fortgang deiner Karriere haben. Bei Jobwork findest du alle wichtigen Infos rund um dieses besondere Thema.
Der Abschluss eines Exklusivvertrags bringt für ein Model deutliche Einschränkungen hinsichtlich potenzieller Geschäftspartner mit sich. Allerdings werden diese Limitierungen üblicherweise durch besonders hohe Gagen quasi kompensiert. Ein Exklusivvertrag ist also speziell hinsichtlich des Modelhonorars sinnvoll.